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Todesurkunde

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Herzlich willkommen beim Zivilstandsamt BL Onlineschalter

Jede Person hat das Recht auf Kenntnis der Daten, welche ihren Personenstand betreffen. Bei gesetzlicher oder vertraglicher Vertretung (schriftliche Vollmacht) werden die Daten im Rahmen der Vertretungsbefugnisse bekannt gegeben.

  • Registerauszüge werden nur über die eigene Person oder an Bevollmächtigte erstellt. Im Zweifelsfall wird das Zivilstandsamt mit den Bestellenden in Kontakt treten und die nötigen Vollmachten verlangen. Dies kann eine Lieferverzögerung zur Folge haben.
  • Ist eine Person nur indirekt an einem Ereignis oder Sachverhalt beteiligt, können die anlässlich des Ereignisses beurkundeten Daten nur bekannt gegeben werden, wenn eine Vollmacht der direkt betroffenen Person vorliegt oder ein unmittelbares und schützenswertes Interesse nachgewiesen wird und die Beschaffung für die direkt betroffene Person nicht möglich oder offensichtlich nicht zumutbar ist (ZStV Art. 59), oder wenn die direkt betroffene Person gestorben ist.
Zuständigkeit:

Dieses Dokument kann nur beim zuständigen Zivilstandsamt des Todesorts (nicht des Geburtsorts, Heimatorts oder Wohnorts) bestellt werden. Die Todesurkunde belegt den Todesort, das Todesatum und die Todeszeit einer Person, welche im Kanton Basel-Landschaft verstorben ist.

Versandfristen:

Der Versand von online bestellten Dokumenten erfolgt jeweils so schnell wie möglich. Bitte beachten Sie, dass wir vor der Ausstellung Ihres Dokuments allfällige Vertretungsbefugnisse klären und alle Ereignisse beurkunden müssen. Dies kann je nach Situation mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Gebühren:

Die Todesurkunde ist gebührenpflichtig: CHF 30.00 zuzüglich Porto.

Daten laden und Daten speichern

Sie können die erfassten Daten jederzeit lokal speichern. Klicken Sie hierzu auf die Schaltfläche "Daten speichern". Die so gespeicherten Daten können mit der Schaltfläche "Daten laden" jederzeit wieder geladen werden.

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