
Accessibility Einstellungen
Workflowaktionen
Formulareditor
Aktuelle Seite: Willkommen
Herzlich willkommen beim Zivilstandsamt BL Onlineschalter
Jede Person hat das Recht auf Kenntnis der Daten, welche ihren Personenstand betreffen. Bei gesetzlicher oder vertraglicher Vertretung (schriftliche Vollmacht) werden die Daten im Rahmen der Vertretungsbefugnisse bekannt gegeben.
- Registerauszüge werden nur über die eigene Person oder an Bevollmächtigte erstellt. Im Zweifelsfall wird das Zivilstandsamt mit den Bestellenden in Kontakt treten und die nötigen Vollmachten verlangen. Dies kann eine Lieferverzögerung zur Folge haben.
- Ist eine Person nur indirekt an einem Ereignis oder Sachverhalt beteiligt, können die anlässlich des Ereignisses beurkundeten Daten nur bekannt gegeben werden, wenn eine Vollmacht der direkt betroffenen Personen vorliegt oder ein unmittelbares und schützenswertes Interesse nachgewiesen wird und die Beschaffung für die direkt betroffene Person nicht möglich oder offensichtlich nicht zumutbar ist (ZStV Art. 59).
Dieses Dokument kann von Schweizer Bürgern mit Heimatort im Kanton Basel-Landschaft und von ausländischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft bestellt werden. Es gibt Auskunft über die aktuellen Zivilstandsdaten der Person. Wichtig: Ausländische Staatsangehörige sind nur im schweizerischen Personenstandsregister erfasst, wenn sie ab 2005 ein Zivilstandsereignis (z.B. Geburt, Eheschliessung, Kindesanderkennung etc.) in der Schweiz hatten. Andernfalls sind sie möglicherweise nicht im schweizerischen Personenstandsregister erfasst und können dementsprechend keinen Personenstandsausweis bestellen.
Der Personenstandsausweis ist gebührenpflichtig: CHF 30.00 zuzüglich Porto.
Der Versand von online bestellten Dokumenten erfolgt jeweils so schnell wie möglich. Bitte beachten Sie, dass wir vor der Ausstellung Ihres Dokuments allfällige Vertretungsbefugnisse klären und alle Ereignisse beurkunden müssen. Dies kann je nach Situation mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Weitere Bestellmöglichkeiten des Zivilstandsamt-Onlineschalters
Sie können die erfassten Daten jederzeit lokal speichern. Klicken Sie hierzu auf die Schaltfläche "Daten speichern". Die so gespeicherten Daten können mit der Schaltfläche "Daten laden" jederzeit wieder geladen werden.