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Bürgerrechtsnachweis

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Herzlich willkommen beim Zivilstandsamt BL Onlineschalter

Jede Person hat das Recht auf Kenntnis der Daten, welche ihren Personenstand betreffen. Bei gesetzlicher oder vertraglicher Vertretung (schriftliche Vollmacht) werden die Daten im Rahmen der Vertretungsbefugnisse bekannt gegeben.

  • Registerauszüge werden nur über die eigene Person oder an Bevollmächtigte erstellt. Im Zweifelsfall wird das Zivilstandsamt mit den Bestellenden in Kontakt treten und die nötigen Vollmachten verlangen. Dies kann eine Lieferverzögerung zur Folge haben.
  • Ist eine Person nur indirekt an einem Ereignis oder Sachverhalt beteiligt, können die anlässlich des Ereignisses beurkundeten Daten nur bekannt gegeben werden, wenn eine Vollmacht der direkt betroffenen Personen vorliegt oder ein unmittelbares und schützenswertes Interesse nachgewiesen wird und die Beschaffung für die direkt betroffene Person nicht möglich oder offensichtlich nicht zumutbar ist (ZStV Art. 59), oder wenn die direkt betroffene Person gestorben ist.
Zuständigkeit:

Dieses Dokument kann nur beim zuständigen Zivilstandsamt des Heimatorts (nicht des Geburtsorts oder Wohnorts) bestellt werden. Der Bürgerrechtsnachweis belegt den Heimatort von Schweizer Staatsangehörigen mit Heimatort im Kanton Basel-Landschaft und wie der Heimatort erworben worden ist.

Gebühren:

Der Bürgerrechtsnachweis ist gebührenpflichtig: CHF 30.00 zuzüglich Porto.

Versandfristen:

Der Versand von online bestellten Dokumenten erfolgt innert fünf Arbeitstagen (bei Versand ins Ausland plus Postweg) nach Bestellungseingang an Ihre Zustelladresse, sofern allfällige Vertretungsbefugnisse geklärt und alle Ereignisse beurkundet sind.

Daten laden und Daten speichern

Sie können die erfassten Daten jederzeit lokal speichern. Klicken Sie hierzu auf die Schaltfläche "Daten speichern". Die so gespeicherten Daten können mit der Schaltfläche "Daten laden" jederzeit wieder geladen werden.

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