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Namenserklärung nach Auflösung der Ehe (geschieden, verwitwet, ungültig erklärte Ehe (unverheiratet), aufgelöste Partnerschaft):
Mit einer Namenserklärung können Sie Ihren Ledignamen wieder annehmen.

Namenserklärung für die Änderung des Familiennamens auf den Ledignamen bei Eheschliessung vor dem 01. Januar 2013:
Wenn Sie vor dem 01. Januar 2013 geheiratet und bei Ihrer Eheschliessung den Namen Ihres Ehegatten angenommen oder Ihren Ledignamen dem Ehenamen vorangestellt haben, können Sie mit einer Namenserklärung Ihren Ledignamen wieder annehmen.
Haben Sie jedoch nach dem 01. Januar 2013 geheiratet, müssen Sie eine Namensänderung beantragen.

Vorgehen zur Abgabe einer Namenserklärung:
Die Namenserklärung ist gebührenpflichtig und kostet CHF 75.00.
Bezahlbar mit Kreditkarte (Visa, Mastercard), Post Finance Card oder Twint.
Benötigen Sie eine Bestätigung über die Namenserklärung, fällt eine zusätzliche Gebühr von 30 Franken an. Ist es während des Verfahrens notwendig, zusätzliche Abklärungen zu treffen, können weitere Gebühren anfallen.
Mit dem Upload der erforderlichen Dokumente ermöglichen Sie uns, das Geschäft vorzubereiten und Ihnen rasch möglichst mitzuteilen, ob noch weitere Unterlagen benötigt werden. Für den Antrag reichen Sie eine Kopie des Passes oder der Identitätskarte, und, wenn vorhanden des Ausländerausweises, sowie im Original die Wohnsitzbestätigung bei uns ein. Bitte senden Sie uns die erforderlichen Dokumente inkl. Quittung der Bezahlung der Gebühr auf dem Postweg zu.
Nach Abschluss Ihres Onlineantrages erhalten Sie eine Informationsmail mit der Erklärung über die weitere Vorgehensweise. Bitte warten Sie dieses Mail ab.

Sie wissen nicht, welches Zivilstandsamt für Sie zuständig ist? Hier finden Sie Unterstützung.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Zivilstandsamtes Basel-Landschaft.

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