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Antrag auf Namensänderung

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Für die Änderung Ihres Vor- oder Nachnamens, ist die Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft für die Bearbeitung Ihres Gesuchs zuständig, wenn Sie Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft haben. Detaillierte Informationen und Merkblätter finden Sie auf unserer Homepage.

Bedingungen und Vorgaben
Wenn Sie den Vor- oder Nachnamen Ihres Kindes ändern lassen wollen, ist die Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft für die Bearbeitung Ihres Gesuchs zuständig, sofern Ihr Kind Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft hat. Jugendliche über 12 Jahre müssen das Gesuch selbständig ausfüllen und unterzeichnen.

Sofern mehrere Familienmitglieder ihren Nachnamen ändern lassen wollen, muss für jedes Familienmitglied ein separates Gesuch eingereicht werden.

Entstehende Gebühren und Kosten
Für einen Entscheid über Ihr Gesuch wird eine Gebühr im Rahmen von CHF 500.- bis CHF 2'000.- erhoben (§ 13 Ziffer 1 Verordnung über die Gebühren im Zivilrecht). Bei der Onlinebestellung muss sogleich der Kostenvorschluss bzw. die Mindestgebühr in Höhe von CHF 500.- bezahlt werden. Die Bezahlung des fälligen Betrags ist online mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder Post Finance Card möglich. Die effektiv anfallenden Gebühren sind abhängig von der beantragten Art der Namensänderung. Sollten während des Verfahrens zusätzliche Aufwände anfallen, werden diese separat in Rechnung gestellt..

Hinweis: Sie können die in diesem Formular erfassten Daten (ohne hochgeladene Dokumente) jederzeit lokal speichern. Klicken Sie hierzu auf die Schaltfläche "Daten speichern". Die so gespeicherten Daten können mit der Schaltfläche "Daten laden" wieder geladen werden.

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