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Meldeformular für Wärmepumpen
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Willkommen zur Meldung Ihrer Wärmepumpe
Sie planen die Installation einer Wärmepumpe in Basel-Landschaft. Als koordinierende Behörde leitet das Bauinspektorat Ihre Meldung an die zuständigen Fachstellen weiter.
Ablauf
Die Meldung wird erst nach Bestätigung des Buttons «Absenden» übermittelt.
- Formular ausfüllen: Erfassen Sie alle Angaben zu Ihrer geplanten Wärmepumpe. Pflichtfelder (*) beachten.
- Genehmigungen einholen: Bei Unterschreitung des 2-m-Grenzabstandes benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Nachbarn.
- Unterlagen hochladen: Fügen Sie den erforderlichen Lärmschutznachweis und weitere Dokumente bei.
- Meldung absenden: Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail von noreply@bl.ch.
- Rückmeldung abwarten: Das BIT teilt Ihnen innerhalb von 30 Tagen mit, ob mit der Installation begonnen werden darf.
Rechtliche Grundlagen
Meldepflicht: Gemäss § 94 lit. j RBV sind aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen bis 2 m³ meldepflichtig, aber nicht baubewilligungspflichtig.
Eine Bewilligungspflicht gilt für:
- Aussen aufgestellte Anlagen ausserhalb der Bauzone
- Kern-, Ortsbildschutz- oder Denkmalschutzzonen
- Unmittelbare Umgebung geschützter Kulturdenkmäler
- Kultur- oder Naturdenkmäler von kantonaler/nationaler Bedeutung (ISOS A-Objekte)
Baubewilligungspflicht: Für Wärmepumpen in den oben genannten Zonen ist ein E-Baugesuch erforderlich.
Wichtige Hinweise
- Fristen: Das Meldeformular ist 30 Tage vor Baubeginn einzureichen.
- Grenzabstand: Gegenüber Nachbargrundstücken ist ein Abstand von 2,00 m einzuhalten.
- Lärmschutz: Ein Lärmschutznachweis ist zwingend beizulegen (Online-Tool verfügbar).
- Volumenberechnung: Bei mehreren Wärmepumpen pro Gebäude errechnet sich die 2 m³-Grenze aus der Summe aller Anlagen.
- Gemeinde Reinach: Nutzen Sie das spezielle Formular der Gemeinde Reinach.
Musterbeispiel: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die benötigten Angaben mit unserem Musterbeispiel.
Gesetzliche Grundlagen
Die Verfahren des Bauinspektorats Basel-Landschaft basieren auf folgenden Rechtsgrundlagen:
- Raumplanungs- und Baugesetz (RBG, SGS 400) – Grundlegendes Baurecht
- Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV, SGS 400.11) – Ausführungsbestimmungen
- Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörde (SGS 425.11) – Gebührenordnung
- Dienstordnung BUD (SGS 144.12) – Organisation und Aufgaben Bauinspektorat
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