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Meldeformular für Wärmepumpen

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Willkommen zur Meldung Ihrer Wärmepumpe

Sie planen die Installation einer Wärmepumpe in Basel-Landschaft. Als koordinierende Behörde leitet das Bauinspektorat Ihre Meldung an die zuständigen Fachstellen weiter.

Ablauf

Die Meldung wird erst nach Bestätigung des Buttons «Absenden» übermittelt.

  1. Formular ausfüllen: Erfassen Sie alle Angaben zu Ihrer geplanten Wärmepumpe. Pflichtfelder (*) beachten.
  2. Genehmigungen einholen: Bei Unterschreitung des 2-m-Grenzabstandes benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Nachbarn.
  3. Unterlagen hochladen: Fügen Sie den erforderlichen Lärmschutznachweis und weitere Dokumente bei.
  4. Meldung absenden: Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail von noreply@bl.ch.
  5. Rückmeldung abwarten: Das BIT teilt Ihnen innerhalb von 30 Tagen mit, ob mit der Installation begonnen werden darf.

Rechtliche Grundlagen

Meldepflicht: Gemäss § 94 lit. j RBV sind aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen bis 2 m³ meldepflichtig, aber nicht baubewilligungspflichtig.

Eine Bewilligungspflicht gilt für:

  • Aussen aufgestellte Anlagen ausserhalb der Bauzone
  • Kern-, Ortsbildschutz- oder Denkmalschutzzonen
  • Unmittelbare Umgebung geschützter Kulturdenkmäler
  • Kultur- oder Naturdenkmäler von kantonaler/nationaler Bedeutung (ISOS A-Objekte)

Baubewilligungspflicht: Für Wärmepumpen in den oben genannten Zonen ist ein E-Baugesuch erforderlich.

Wichtige Hinweise

  • Fristen: Das Meldeformular ist 30 Tage vor Baubeginn einzureichen.
  • Grenzabstand: Gegenüber Nachbargrundstücken ist ein Abstand von 2,00 m einzuhalten.
  • Lärmschutz: Ein Lärmschutznachweis ist zwingend beizulegen (Online-Tool verfügbar).
  • Volumenberechnung: Bei mehreren Wärmepumpen pro Gebäude errechnet sich die 2 m³-Grenze aus der Summe aller Anlagen.
  • Gemeinde Reinach: Nutzen Sie das spezielle Formular der Gemeinde Reinach.

Musterbeispiel: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die benötigten Angaben mit unserem Musterbeispiel.

Gesetzliche Grundlagen

Die Verfahren des Bauinspektorats Basel-Landschaft basieren auf folgenden Rechtsgrundlagen:

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