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E-Baugesuch
Formulareditor
Willkommen beim E-Baugesuch des Bauinspektorats Basel-Landschaft
Sie stehen kurz vor der Einreichung eines Baugesuches im Basel-Landschaft. Mit diesem Formular können Sie auf einfachem Weg ein Baugesuch elektronisch einreichen.
Ablauf
Das Gesuch wird erst nach Bestätigung des Buttons «Absenden» übermittelt. Sie können das Gesuch jederzeit mit dem Button «Daten speichern» unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterführen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr nicht abgeschlossenes Gesuch nach 60 Tagen gelöscht wird.
- Formular ausfüllen: Pflichtfelder (*) beachten.
- Pläne & Beilagen hochladen: Jede Datei als einzelnes PDF.
- Gesuch absenden: Sie erhalten sofort eine Bestätigungs-E-Mail von noreply@bl.ch mit allen eingereichten Unterlagen.
- Zusammenfassung ausdrucken und unterschreiben: Die Freigabequittung zusammen mit zwei Plansätzen (exkl. der Formulare) innerhalb von zwei Monaten per Post oder persönlich beim Bauinspektorat einreichen.
- Gemeindeunterlagen: (z. B. Kanalisations- oder Wasseranschlussgesuch) direkt bei der zuständigen Gemeindebehörde einreichen.
Wichtige Hinweise
- Kommunikation: Der Grossteil des Schriftverkehrs erfolgt per E-Mail. Nachrichten kommen entweder direkt von Mitarbeitenden des BIT oder automatisiert von noreply@bl.ch.
- Gebühren: Die Rechnung wird an die im Formular angegebene Rechnungsadresse geschickt; haftbar bleibt in jedem Fall der Gesuchsteller / die Gesuchstellerin.
- Rechtsverbindlichkeit: Bei Differenzen zwischen den Unterlagen und Plänen in Papierform und den elektronisch eingereichten gelten die elektronisch eingereichten Unterlagen als verbindlich.
- Datenspeicherung: Hochgeladene Dateien werden 60 Tage aufbewahrt. Ohne formelle Einreichung wird das Gesuch danach automatisch gelöscht.
- Digitaler Versand: Bewilligte Unterlagen (Baubewilligung, Pläne, Rechnung) stehen ausschliesslich im BIT-Kundenportal zum Download bereit. Es erfolgt kein Papierversand mehr.
Benutzeranleitung: Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Beschreibung finden Sie jederzeit in der Benutzeranleitung E-Baugesuch und auf der Website des Bauinspektorats.
Gesetzliche Grundlagen
Die Verfahren des Bauinspektorats Basel-Landschaft basieren auf folgenden Rechtsgrundlagen:
- Raumplanungs- und Baugesetz (RBG, SGS 400) – Grundlegendes Baurecht
- Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV, SGS 400.11) – Ausführungsbestimmungen
- Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörde (SGS 425.11) – Gebührenordnung
- Dienstordnung BUD (SGS 144.12) – Organisation und Aufgaben Bauinspektorat