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Meldeformular Solaranlage

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Geschätzte Kundschaft
Wir freuen uns, dass Sie für Ihr Vorhaben den Weg über die Online-Plattform des Bauinspektorats gewählt haben. Sie tragen damit dazu bei, den administrativen Aufwand zu verringern und mit der Verminderung des Papierverbrauchs wichtige Umweltressourcen zu schonen. Ausserdem kann die Bearbeitung Ihrer Meldung schnell und effizient erfolgen. Als koordinierende Behörde wird das Bauinspektorat Ihre Meldung den zuständigen Fachstellen weiterleiten.

Bitte beachten:

Meldepflicht

Gemäss § 104b des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG, SGS 400) und § 94 Abs.1 litera e und § 94a der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV, SGS 400.11) sind Solar- und Photovoltaikanlagen in Bau- und in Landwirtschaftszonen beim Bauinspektorat meldepflichtig. Das Meldeformular ist dem Bauinspektorat 30 Tage vor Baubeginn einzureichen.

Baubewilligungspflicht
Eine Baubewilligungspflicht besteht für Solar- und Photovoltaikanlagen in Kern-, Orts- und Denkmalschutzzonen sowie auf Kultur- oder Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung (A-Objekte).
In Kernzonen, in Ortsbildschutzzonen oder in Denkmalschutzzonen können Solar- und Photovoltaikanlagen bewilligt werden, wenn sie auf Dächern genügend angepasst sind, während Solaranlagen auf Kultur- oder Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung bewilligungsfähig sind, wenn sie solche Denkmäler nicht wesentlich beeinträchtigen (siehe Merkblatt).

PV-Anlagen / Solaranlagen an Fassaden und -/ oder Geländer bis 2 m2 (Inselanlagen) sind bewilligungsfrei, ausser in einer Kernzone, einer Ortsbildschutzzone, einer Denkmalschutzzone oder auf einem Kultur- oder Naturdenkmal von kantonaler oder nationaler Bedeutung (ISOS und BLN).

Für alle Solaranlagen, die aufgrund ihres Standortes oder ihrer Ausführung unter die Baubewilligungspflicht fallen, ist mittels E-Baugesuch ein Baugesuch einzureichen.

Musterbeispiel
In diesem Musterbeispiel können Sie sehen, welche Angaben für das Ausfüllen des Meldeformulars benötigt werden (siehe PDF-Quittung).

Gemeinde Reinach
Die Gemeinde Reinach führt ein eigenes Bauinspektorat. Meldungen zu Solaranlagen im Gemeindegebiet von Reinach müssen über dieses Formular gestellt und an die Gemeindeverwaltung Reinach, Bauinspektorat, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, gesendet werden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die verantwortliche Person des Bauinspektorats Reinach.

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