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Willkommen zur Meldung Ihrer Solaranlage
Sie planen die Installation einer Solaranlage in Basel-Landschaft. Als koordinierende Behörde leitet das Bauinspektorat Ihre Meldung an die zuständigen Fachstellen weiter.
Ablauf
Die Meldung wird erst nach Bestätigung des Buttons «Absenden» übermittelt.
- Formular ausfüllen: Erfassen Sie alle Angaben zu Ihrer geplanten Solar-/Photovoltaikanlage. Pflichtfelder (*) beachten.
- Unterlagen hochladen: Fügen Sie Pläne und technische Unterlagen bei (PDF-Format).
- Meldung absenden: Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail von noreply@bl.ch.
- Rückmeldung abwarten: Das BIT teilt Ihnen innerhalb von 30 Tagen mit, ob mit der Installation begonnen werden darf.
Rechtliche Grundlagen
Meldepflicht: Gemäss § 104b RBG und § 94 Abs. 1 lit. e sowie § 94a RBV sind Solar- und Photovoltaikanlagen in Bau- und Landwirtschaftszonen meldepflichtig, aber nicht baubewilligungspflichtig. Ausnahmen gelten für:
- Kern-, Ortsbildschutz- oder Denkmalschutzzonen
- Auf Kultur- oder Naturdenkmälern von kantonaler/nationaler Bedeutung (ISOS)
Baubewilligungspflicht: Für Wärmepumpen in den oben genannten Zonen ist ein E-Baugesuch erforderlich.
Bewilligungsfrei: PV-Anlagen/Solaranlagen an Fassaden und/oder Geländern bis 2 m² (Inselanlagen), ausser in Schutzzonen oder auf ISOS.
Wichtige Hinweise
- Fristen: Das Meldeformular ist 30 Tage vor Baubeginn beim Bauinspektorat einzureichen.
- Bewilligungskriterien: In Schutzzonen müssen Anlagen auf Dächern "genügend angepasst" sein. Bei ISOS dürfen sie diese "nicht wesentlich beeinträchtigen" (siehe Merkblatt)
- Kommunikation: Schriftverkehr erfolgt per E-Mail von Mitarbeitenden des BIT oder automatisiert von noreply@bl.ch. Es erfolgt kein Papierversand mehr.
- Gemeinde Reinach: Nutzen Sie das spezielle Formular der Gemeinde Reinach.
Musterbeispiel: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die benötigten Angaben mit unserem Musterbeispiel.
Gesetzliche Grundlagen
Die Verfahren des Bauinspektorats Basel-Landschaft basieren auf folgenden Rechtsgrundlagen:
- Raumplanungs- und Baugesetz (RBG, SGS 400) – Grundlegendes Baurecht
- Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV, SGS 400.11) – Ausführungsbestimmungen
- Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörde (SGS 425.11) – Gebührenordnung
- Dienstordnung BUD (SGS 144.12) – Organisation und Aufgaben Bauinspektorat