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Gesuche um vorübergehende Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind beim KIGA Baselland einzureichen, sofern sich der Einsatzort im Kanton Basel-Landschaft befindet. Erfolgt der Einsatz in einem anderen Kanton, ist die Vollzugsstelle dieses Einsatzkantons zuständig.
Jedes am Einsatz beteiligte Unternehmen muss ein separates Gesuch stellen.
Das vollständige Gesuch ist spätestens eine Woche vor dem geplanten Arbeitsbeginn einzureichen.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Arbeitgeberschaft Arbeitnehmende nur mit deren Einverständnis zu Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit heranziehen darf.
Jugendliche ArbeitnehmendeAuf die Beschäftigung von jugendlichen Arbeitnehmenden finden besondere Schutzbestimmungen Anwendung. Dazu ist ein separates Gesuch einzureichen.
Sie können die erfassten Daten jederzeit lokal speichern. Klicken Sie hierzu auf die Schaltfläche "Daten speichern". Die so gespeicherten Daten können mit der Schaltfläche "Daten laden" jederzeit wieder geladen werden. Bitte beachten Sie, dass die eingegebenen Daten nach 30 Minuten ohne Aktivität (Klick oder Seitenwechsel) gelöscht werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Daten zu speichern.
Wenden Sie sich bitte an den Kanton in welchem der Arbeitseinsatz stattfindet.