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Gesetzesverstoss im Bereich Alkohol und/oder Tabak/Nikotin melden

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Mit diesem Formular können Sie einen Verstoss gegen das kantonale Alkohol- und Tabakgesetz wie z.B. den Verkauf von Tabak/Nikotin oder Alkohol an Minderjährige, Tabakautomaten ohne Jugendschutzvorrichtungen oder einen Verstoss gegen das Werbeverbot melden sowie Verstösse gegen das Gastgewerbegesetz im Bereich des Schutz vor Passivrauchen.

Angaben zur meldenden Person

Ihre E-Mail Adresse wird zur Eingangsbestätigung verwendet und nach zwei Monaten gelöscht.

Meldung des Verstosses

Die Meldung des Verstosses betrifft das kantonale Alkohol- und Tabakgesetz bzw. das Gastgewerbegesetz.
Geben Sie mind. zwei Zeichen einer PLZ des Kantons Basel-Landschaft ein.
Geben Sie mind. zwei Zeichen einer Ortschaft des Kantons Basel-Landschaft ein.

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Zur genauen Klärung der Meldung nehmen wir gerne mit Ihnen Kontakt auf.