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aufgebrochen in kg

Optionale Angaben (dienen zur Auswertung der Nachtsichttechnik)

Hinweis:
Bei der Abgabe an Dritte (Gastrobetriebe, Metzgereien, Freunde, Bekannte usw.) müssen Wildschweine auf Trichinellen untersucht werden. Einzige Ausnahme ist der Verzehr im eigenen Haushalt der Erlegerin/des Erlegers. Wir empfehlen jedoch, dieses Risiko nicht einzugehen. Die Kosten für im Kanton Basel-Landschaft erlegte Wildschweine bezahlt der Kanton Basel-Landschaft.