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Informationen zum Ausbildungskonzept (Controlling Teil) eingeben
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Willkommen beim Webformular «Informationen zum Ausbildungskonzept (Controlling Teil)». Bitte lesen Sie folgende Hinweise aufmerksam durch:
- Das Ausbildungskonzept (pädagogischer Teil) Ihrer Institution muss nicht hochgeladen und mitgeschickt werden.
- Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Diese Angaben sind zwingend erforderlich, damit Sie das Webformular absenden können.
- Sie können das Webformular jederzeit speichern und später weiterbearbeiten.
- Einrichtungen gemäss § 3 Abs. 1 EG BGFAP unterliegen seit 1. Juli 2024 einer Ausbildungsverpflichtung. Damit Sie Ihre Rechte und Pflichten rund um die Förderung der Leistungen im Bereich der praktischen Ausbildung von Pflegenden (vgl. Kapitel 3 EG BGFAP und Vo EG BGFAP) wahrnehmen können, müssen Sie das Ausbildungskonzept (Controlling Teil) jährlich bis zum 31. Januar ausfüllen.
- Vergewissern Sie sich zudem, dass Sie Ihre Daten zu den vorhandenen personellen Ressourcen in Ihrem Betrieb wie auch zu den erbrachten Ausbildungsleistungen im APB-Tool der OdA korrekt deklariert haben.
- Beiträge an die praktische Ausbildung können nur dann ausgezahlt werden, wenn Sie sowohl das Ausbildungskonzept (Controlling Teil) als auch die Datenerfassung im APB-Tool der OdA zeitgerecht eingereicht haben.
- Allfällige Ausgleichszahlungen werden frühestens im Jahr 2027 fällig und beziehen sich auf die SOLL-Werte aus dem Jahr 2026.
- Der Kanton behält sich vor die Daten zu prüfen und bei Unklarheiten weitere Informationen einzufordern.
Zur Umsetzung des Pflegeartikels 116b BV im Kanton Basel-Landschaft stehen Ihnen weitere Informationen zur Verfügung.