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Herzlich willkommen beim Handelsregister Basel-Landschaft Onlineschalter

Hier können Sie die Löschung Ihres Einzelunternehmens online anmelden.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Es ist nur ein Löschungsgrund anzugeben. Das Formular ist von der Inhaberin bzw. vom Inhaber zu unterschreiben und uns per Post zuzustellen.
  • Beim Tod der Inhaberin oder des Inhabers ist wie folgt vorzugehen:
    • Die Anmeldung muss von einem Erben, Willensvollstrecker oder Erbschaftsliquidator unterschrieben werden.
    • Diese Unterschrift muss beglaubigt werden (falls die betreffende Person nicht schon als Zeichnungsberechtigter eingetragen ist).
    • Neben der beglaubigten Unterschrift sind zusätzlich folgende Belege einzureichen: Erbenbescheinigung oder Willensvollstreckerbescheinigung oder Verfügung betreffend Einsetzung der Erbschaftsliquidatorin bzw. des Erbschaftsliquidators (jeweils im Original oder als beglaubigte Kopie).

Ablauf:

Nach dem Ausfüllen des Formulars ist die Löschung im Voraus zu bezahlen. Die Bezahlung des fälligen Betrags ist online mit Kreditkarte (Visa, Mastercard), Post Finance Card oder mit Twint möglich. Aus Datenschutzgründen darf kein PDF mit den Formulardaten ans E-Mail angehängt werden. Sie müssen auf der Abschlussseite eine Druckversion (PDF) des Formulars herunterladen, ausdrucken und unterschreiben.

Was danach geschieht:

Sobald wir die Anmeldung zur Löschung des Einzelunternehmens per Post erhalten und geprüft haben, tragen wir die Löschung ein. Die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) erfolgt vier Arbeitstage nach unserer Eintragung, vorbehältlich der Genehmigung durch das Eidgenössische Handelsregisteramt (EHRA).

Gebühren:

Die Gebühren sind in der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (GebV-HReg) festgelegt.

Sollten Sie einen beglaubigten Handelsregisterauszug (Kosten CHF 45.00) bestellt haben, so schicken wir diesen Auszug nach der Publikation im SHAB an die Wohnadresse des Inhabers / der Inhaberin des gelöschten Einzelunternehmens.

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