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Betreibungsbegehren

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Aktuelle Seite: Willkommen

Herzlich willkommen beim Betreibungsamt BL Onlineschalter

Sie können Ihr Betreibungsbegehren online erfassen und sogleich den Kostenvorschuss bezahlen. Damit ersparen Sie sich den Gang aufs Amt und können Ihr Begehren umgehend online einreichen.

Gebühren
Die Betreibungsgebühren richten sich nach Art. 16 der Gebührenverordnung zum SchKG und sind abhängig von der Forderungshöhe. Sie werden Ihnen am Ende des Prozesses – vor der Bezahlung - angezeigt. Online-Zahlungen sind mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder PostFinance Card möglich.

Eingabedatum
Ihr Begehren geht elektronisch ein. Sie erhalten eine Eingabebestätigung zum Ausdrucken oder speichern am Ende des Bestellprozesses.

Daten laden und Daten speichern
Sie können die erfassten Daten jederzeit lokal speichern. Klicken Sie hierzu auf die Schaltfläche "Daten speichern". Die so gespeicherten Daten können mit der Schaltfläche "Daten laden" wieder geladen werden.

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