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Bestellung Erbschaftsinventar

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Herzlich willkommen beim Onlineschalter des Erbschaftsamts BL

Das Inventar gemäss § 110 EG ZGB ist die Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden per Todestag, welche auf der Basis der Angaben der Erben erstellt wird. Diese müssen wahrheitsgetreu und vollständig sein.

Verstirbt eine im Kanton Basel-Landschaft wohnhafte Person, wird grundsätzlich ein schriftliches Erbschaftsinventar erstellt und den entsprechenden Erben zugestellt.

Sollten Sie eine Kopie eines bereits erstellten Inventars benötigen, können Sie diese beantragen.

Gebühr/Versand
Die Gebühr beträgt CHF 25.00 zuzüglich Porto und ist im Voraus zu bezahlen.
Der Versand erfolgt im Normalfall nach 14 Tagen.

Sind Sie Erbe in einem laufenden Nachlassverfahren, so wird Ihnen das Inventar nach der Bearbeitung der eingereichten Vermögensdeklaration zu gegebener Zeit zugestellt.

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