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Herzlich willkommen beim Onlineschalter des Erbschaftsamts BL
Was ist eine Erbbescheinigung und wann wird diese benötigt?
Die Erbbescheinigung gemäss Artikel 559 ZGB gibt Auskunft darüber, wer im bestimmten Nachlass erbberechtigt ist. Sie legitimiert die Erben dazu, über den Nachlass zu verfügen, beispielsweise für die Überschreibung der Bankkonten oder die Übertragung allfälliger Liegenschaften des Erblassers auf die Erbengemeinschaft. Eine Erbbescheinigung wird nur auf Antrag ausgestellt.
Bestellung Neuausstellung der Erbbescheinigung
Bitte beachten Sie, dass folgender Bestellungsvorgang nur für Verfahren gilt, welche bereits abgeschlossen sind. Bei Erbschaften, welche von allen Erben ausgeschlagen und bei welchen ein Konkursverfahren eröffnet wurde, kann keine Erbbescheinigung ausgestellt werden.
Voraussetzungen für die Beantragung
- Die beantragende Person muss Erbin oder Erbe im Nachlassverfahren bzw. deren oder dessen Vertreterin oder Vertreter sein.
- Das Nachlassverfahren muss abgeschlossen sein und die Erbschaft wurde angetreten.
Gebühr/Versand
Die Gebühr beträgt CHF 100.00 zuzüglich Porto und ist im Voraus zu bezahlen.
Der Versand erfolgt im Normalfall nach 14 Tagen.
Bei laufenden Verfahren werden Sie direkt vom Erbschaftsamt über den Verfahrensablauf informiert.