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Zur Fahndung ausgeschrieben werden verlorene Schilder für die Dauer von fünf Jahren; gestohlene Schilder für die Dauer von max. 15 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist kann auf Antrag der Halterschaft ein neues Kontrollschild mit der bisherigen Zahlenkombination zugeteilt werden. Da verlorene oder gestohlene Kontrollschilder während längerer Zeit zur Fahndung ausgeschrieben waren, muss davon ausgegangen werden, dass diese Schilder in einigen Ländern immer noch ausgeschrieben sind. Dies könnte beim Besuch von ausländischen Destinationen zu Problemen führen.
Die Lieferfrist für neu anzufertigende Kontrollschilder beträgt ca. drei Wochen.
Der Antrag kann uns frühstens einen Monat vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf dieser Frist zugestellt werden. Eine frühzeitige oder spätere Zustellung des Antrags wird abgelehnt.
Bei der Wiedereinlösung werden Ihnen die Kosten für «die Wiedereinlösung deponierter Kontrollschilder» (siehe Gebührenverordnung SGS 145.36) belastet.
Durch die Angabe Ihrer Daten erklären Sie sich damit einverstanden, dass diese in unserem System erfasst werden.