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Auskunftssperre der Halterdaten beantragen

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Hinweise

  • Die Sperrung umfasst alle zugelassenen Fahrzeuge des gleichen Halters. Kommen später weitere Fahrzeuge/Kontrollschilder hinzu, muss dafür nicht nochmal eine Sperrung beantragt werden.
  • Die Sperrung betrifft den Auskunftsdienst und die Internetabfrage.
  • Nach der Sperrung geben wir Ihre Daten nur noch an Behörden weiter, die Angaben von Amtes wegen benötigen. An Private und weitere Organisationen erteilen wir nur Auskunft, wenn sie nachweisen, dass die Sperrung sie in der Verfolgung eigener Rechte behindert.
  • Die Sperrung der Halterdaten ist kostenlos.
  • Die Verarbeitung dauert ca. 2-3 Arbeitstage.
  • Eine Sperrung wird nicht bestätigt.

Gesetzliche Grundlagen

Art. 89g Absatz 3 SVG

  • Die kantonalen Verkehrszulassungsbehörden dürfen die Fahrzeughalter- und Versicherungsdaten trotz Sperre Personen bekannt geben:
    1. die an einem Zulassungsverfahren beteiligt sind;
    2. die von einem Verkehrsunfall betroffen sind;
    3. die im Hinblick auf ein Verfahren ein hinreichendes Interesse schriftlich geltend machen.

Angaben zur Halterin / zum Halter

Kontaktperson

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