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Taxihalterbewilligung beantragen

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Für die Führung eines Taxibetriebs muss eine Taxihalterbewilligung beantragt werden. Als Taxiunternehmen gelten alle Betriebe, welche Spontanfahrten ohne vorgängige Bestellung durchführen und sich als Taxi bezeichnen wollen. Übrige Fahrtanbieter (Limousinen, Uber usw.) brauchen keine Bewilligung, haben sich aber an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und dürfen sich nicht als Taxi anschreiben. Folgende Bedingungen zur Durchführung sind zu berücksichtigen:


Abgrenzung Taxi / andere Gewerbsmässiger Personentransport
Als bewilligungspflichtiges Taxi wird angesehen, wer Fahrgäste gegen Bezahlung ohne vorangegangene Bestellung (bspw. ab Standplätzen, auf Zuwinken) transportiert.
 
Taxi
Dürfen Fahrgäste ab Standplätzen oder auf Zuwinken hin mitnehmen und Fahrten auf Bestellung (bspw. Uber) ausführen.
Müssen sich als Taxi anschreiben (und dürfen auch für Fahrten auf Bestellung, bspw. Uber, angeschrieben bleiben).
Brauchen eine Bewilligung.

Andere Personentransporte
Dürfen Fahrgäste nur nach vorgängiger Bestellung (bspw. Uber) mitnehmen.
Dürfen sich nicht als Taxi anschreiben.
Brauchen keine Bewilligung, müssen aber die Gesetzesvorschriften einhalten.

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