Kopfzeile

Accessibility Einstellungen
Formularinhalt
Workflowaktionen
Tombola / Lottomatch melden
Formulareditor
Aktuelle Seite: Willkommen
Willkommen
Tombolas und Lottospiele sind nicht bewilligungspflichtig, müssen jedoch zwingend der Sicherheitsdirektion, Fachbereich Bewilligungen, gemeldet werden. Das Meldeverfahren ist kostenlos.
Folgende Bedingungen zur Durchführung sind zu berücksichtigen:
Tombola
Veranstalter
Verein oder Gesellschaft ohne wirtschaftliche Aufgabe mit Sitz im Kanton Basel-Landschaft
Lose/Lospreis
Lose dürfen max. CHF 4.- pro Stück kosten. Die Summe aller Lospreise darf den Betrag max. CHF 50'000.-- nicht übersteigen. Die Ausgabe und die Ziehung der Lose muss in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unterhaltungsanlass erfolgen.
Gewinne
Es dürfen ausschliesslich Sachpreise (inkl. Gutscheine für Dienstleistungen) abgegeben werden. Als Gewinne untersagt sind Preise in bar, Warengutscheine oder Edelmetalle. Der Wert der Sachpreise beträgt mind. 50% der Summe aller Lospreise. Die Ausrichtung der Gewinne muss in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unterhaltungsanlass erfolgen.
Meldung
Die Meldung an die zuständige Behörde muss mindestens 2 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum erfolgen.
Lottospiele
Veranstalter
Verein oder Gesellschaft ohne wirtschaftliche Aufgabe mit Sitz im Kanton Basel-Landschaft
Anlass
Pro Veranstalter maximal 1 Lottospiel für eine Dauer von maximal 2 Tagen. Darf nur während einem Unterhaltungsanlass durchgeführt werden (Lottoveranstaltung gilt als Unterhaltungsanlass)
Karte/Kartenpreis
Karten dürfen max. CHF 4.-- pro Stück kosten
Die Summe aller Kartenpreise darf den Betrag von max. CHF 50'000.-- nicht überschreiten.
Der Verkauf der Lottokarten muss in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unterhaltungsanlass erfolgen.
Gewinne
Es dürfen ausschliesslich Sachpreise (inkl. Gutscheine für Dienstleistungen) abgegeben werden. Als Gewinne untersagt sind Preise in bar, Warengutscheine oder Edelmetalle. Der Wert der Sachpreise beträgt mind. 50% der Summe aller Kartenpreise. Die Ausrichtung der Gewinne muss in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unterhaltungsanlass erfolgen.
Meldung
Die Meldung an die zuständige Behörde muss mindestens 2 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum erfolgen.