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Aktuelle Seite: Hinweise
Sie sind verpflichtet, dem kantonalen Sozialamt jegliche Änderungen, wie z.B. Umzug, Stellenwechsel oder Erbschaft, unverzüglich mitzuteilen.
Eine Auflistung weiterer meldungspflichtiger Informationen (nicht abschliessend) finden Sie im Merkblatt auf Seite 3 unter dem Punkt „Mitteilungspflicht“.
Die entsprechenden Belege können Sie am Ende des Formulars hochladen.Angaben zur Absenderin/ zum Absender
Angaben Klient/in
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Meldegrund
Beilagen
Sie können bis zu 10 Anlagen hochladen.