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Geschätzte Kundschaft
Wir freuen uns, dass Sie für die Meldung der Feuerungsanlage die Online-Plattform des Lufthygieneamtes beider Basel gewählt haben.

Meldepflicht
Für einen lückenlosen Vollzug der gesetzlichen Kontrollpflicht ist es notwendig, dass alle mess- und kontrollpflichtigen Anlagen im Kanton Basel-Landschaft in der zentralen Datenbank FEKO erfasst sind. Gemäss § 10 Abs. 3bis der Verordnung über die Feuerungskontrolle der Gemeinden vom 8. September 1992 (VFkG, SGS 783.211) sind dem Lufthygieneamt beider Basel alle noch nicht bekannten Feuerungsanlagen durch die Erstbetreiberinnen und Erstbetreiber oder diejenigen Personen zu melden, welche diese installieren, in Betrieb nehmen, warten, sanieren, reinigen oder kontrollieren.

Musterbeispiel
In diesem Musterbeispiel erhalten Sie einen Überblick und sehen welche Angaben Sie für das Ausfüllen des Meldeformulars benötigen (siehe PDF-Quittung).

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