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Anmeldung Abklärung und Beratung

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Willkommen bei der Anmeldung zur Abklärung und Beratung

Information zur Anmeldung für Eltern/Pflegeeltern/o.ä.:

  • Die Schule oder Klassenlehrperson wird i.d.R. informiert.
  • Eine Information ist nicht zwingend, jedoch von Vorteil.
  • Bei aktuellem Wohnort ausserhalb der Schweiz muss die Anmeldung beim Schulpsychologischen Dienst BL telefonisch erfolgen: Liestal Tel. 061 552 70 20, Binnigen Tel. 061 552 70 40.

Voraussetzung für die Anmeldung für Beistand oder Vormund:

  • Wenn das Sorgerecht bei der Anmeldeperson ist, sind die Eltern über die Anmeldung zu informieren.
  • Wenn das Sorgerecht bei den Eltern ist, muss die Einverständniserklärung von den Eltern ausgefüllt und an uns gesendet werden.

Voraussetzung für die Anmeldung durch Lehrperson/Schulleitung/Fachperson:

Es werden insbesondere Lehrpersonen, die Schulleitungen und medizinisch-therapeutische und pädagogisch-therapeutische Fachpersonen angesprochen.

  • Eine Erstberatung hat stattgefunden.
  • Die, durch die Eltern/Erziehungsberechtigten, bestätigte Einverständniserklärung liegt vor.

Bitte nehmen Sie für die Erstberatung Kontakt mit der zuständigen Psychologin / dem zuständigen Psychologen auf oder über die Telefonnummern 061 552 70 20 (Kreisstelle Liestal), 061 552 70 40 (Kreisstelle Binningen).


Voraussetzung für die Anmeldung durch eine Institution:

Es werden insbesondere Lehrpersonen, die Schulleitungen und medizinisch-therapeutische und pädagogisch-therapeutische Fachpersonen angesprochen.

  • Eine Erstberatung hat stattgefunden.
  • Wenn das Sorgerecht bei den Eltern ist, muss die Einverständniserklärung von den Eltern ausgefüllt und an uns gesendet werden.
  • Wenn das Sorgerecht bei einem Beistand/Vormund ist, sind die Eltern über die Anmeldung zu informieren.

Bitte nehmen Sie für die Erstberatung Kontakt mit der zuständigen Psychologin / dem zuständigen Psychologen auf oder über die Telefonnummern 061 552 70 20 (Kreisstelle Liestal), 061 552 70 40 (Kreisstelle Binningen).

Information zur Anmeldung:

  • Der SPD ist zuständig für die Schulstufen Kindergarten, Primarschule, Sek I und Sek II, Berufsfachschulen und Sonderschulen. Die weitergehenden Hochschulen haben eine eigene Regelung bezüglich schulpsychologischen Anliegen.
  • Die Schule oder Klassenlehrperson sollte informiert werden.
  • Eine Information ist nicht zwingend, jedoch von Vorteil.
  • Die Schülerin oder der Schüler müssen volljährig sein, um eine Anmeldung einzureichen.
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