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Willkommen bei der Anmeldung zur Abklärung und Beratung
Information zur Anmeldung für Eltern/Pflegeeltern/o.ä.:
- Die Schule oder Klassenlehrperson wird i.d.R. informiert.
- Eine Information ist nicht zwingend, jedoch von Vorteil.
- Bei aktuellem Wohnort ausserhalb der Schweiz muss die Anmeldung beim Schulpsychologischen Dienst BL telefonisch erfolgen: Liestal Tel. 061 552 70 20, Binnigen Tel. 061 552 70 40.
Voraussetzung für die Anmeldung für Beistand oder Vormund:
- Wenn das Sorgerecht bei der Anmeldeperson ist, sind die Eltern über die Anmeldung zu informieren.
- Wenn das Sorgerecht bei den Eltern ist, muss die Einverständniserklärung von den Eltern ausgefüllt und an uns gesendet werden.
Voraussetzung für die Anmeldung durch Lehrperson/Schulleitung/Fachperson:
Es werden insbesondere Lehrpersonen, die Schulleitungen und medizinisch-therapeutische und pädagogisch-therapeutische Fachpersonen angesprochen.
- Eine Erstberatung hat stattgefunden.
- Die, durch die Eltern/Erziehungsberechtigten, bestätigte Einverständniserklärung liegt vor.
Bitte nehmen Sie für die Erstberatung Kontakt mit der zuständigen Psychologin / dem zuständigen Psychologen auf oder über die Telefonnummern 061 552 70 20 (Kreisstelle Liestal), 061 552 70 40 (Kreisstelle Binningen).
Voraussetzung für die Anmeldung durch eine Institution:
Es werden insbesondere Lehrpersonen, die Schulleitungen und medizinisch-therapeutische und pädagogisch-therapeutische Fachpersonen angesprochen.
- Eine Erstberatung hat stattgefunden.
- Wenn das Sorgerecht bei den Eltern ist, muss die Einverständniserklärung von den Eltern ausgefüllt und an uns gesendet werden.
- Wenn das Sorgerecht bei einem Beistand/Vormund ist, sind die Eltern über die Anmeldung zu informieren.
Bitte nehmen Sie für die Erstberatung Kontakt mit der zuständigen Psychologin / dem zuständigen Psychologen auf oder über die Telefonnummern 061 552 70 20 (Kreisstelle Liestal), 061 552 70 40 (Kreisstelle Binningen).
Information zur Anmeldung:
- Der SPD ist zuständig für die Schulstufen Kindergarten, Primarschule, Sek I und Sek II, Berufsfachschulen und Sonderschulen. Die weitergehenden Hochschulen haben eine eigene Regelung bezüglich schulpsychologischen Anliegen.
- Die Schule oder Klassenlehrperson sollte informiert werden.
- Eine Information ist nicht zwingend, jedoch von Vorteil.
- Die Schülerin oder der Schüler müssen volljährig sein, um eine Anmeldung einzureichen.