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Beitragsgesuch an erzieherische Hilfen

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Wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Formulars

Bitte beachten Sie, dass eingegebene Daten bei Inaktivität nach 30 Minuten zerfallen. Es erfolgt keine automatische Speicherung. Wenn Sie ein Gesuch nicht am Stück ausfüllen bzw. eine Pause machen wollen, sollten Sie die eingegebenen Daten manuell abspeichern. Klicken Sie hierzu bitte auf den Button «Daten speichern» unten auf jeder Seite. Merken oder notieren Sie sich allenfalls, wo die Daten auf Ihrem Computer abgespeichert werden (in der Regel unter Downloads). Wenn Sie am Gesuch weiterarbeiten wollen, können Sie das Formular neu öffnen und die bestehenden Daten uploaden. Hierzu klicken Sie auf den Button «Daten laden» (ebenfalls unten auf jeder Seite) und wählen die entsprechende html-Datei aus. Die bereits erfassten Daten werden in das Formular eingespiesen und Sie können das Gesuch weiter bearbeiten.

Wichtig: Bitte nutzen Sie diese Option auch, wenn Sie ein Gesuch mit der Option «Vorsorgliche Verfügung Erstgesuch» ausfüllen (möglich bei stationären Unterbringungen). Bitte speichern Sie Ihre Daten vor dem Absenden des Gesuchs «Vorsorgliche Verfügung Erstgesuch» wie oben beschrieben ab. Wenn Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt sämtliche notwendigen Beilagen und Informationen vorliegen, können Sie die bereits erfassten Daten wie oben beschrieben hochladen. Dann wechseln Sie die Option auf «Erstgesuch», aktualisieren die vorhandenen Daten falls notwendig, laden die fehlenden Beilagen hoch und senden das Gesuch ab.

Für Mutationen während einer laufenden erzieherischen Hilfe (Änderung der Personendaten, Änderung der gesetzlichen Vertretung, Änderung der Leistung, Hilfebeendigung) verwenden Sie bitte das Formular «Mutationsgesuch Kind/Jugend».

Bei Fragen stehen wir Ihnen unter kindjugend@bl.ch oder 061 552 17 70 gerne zur Verfügung.

Angaben zum Beitragsgesuch

Das Gesuch ist zwingend zwei Wochen vor Hilfebeginn einzureichen (§ 22 b und § 24 Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe). Das Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote (AKJB) prüft das Gesuch erst, wenn es vollständig ist und entscheidet innerhalb von 10 Arbeitstagen. Ausgenommen sind Kriseninterventionen bei Unterbringungen in Heimen oder Pflegefamilien.

Gemäss dem Sozialhilfegesetz vom 21. Juni 2001 (SGS 850) und den Bestimmungen der Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe vom 3. Dezember 2013 (SGS 850.15) stelle ich/stellen wir ein Gesuch um Beiträge an die Aufenthalts- und Betreuungskosten bzw. Leistungskosten bei / in:

Für Rückfragen und Korrespondenz

Pflegevertrag
no
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