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Zugangsgesuche beantragen

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Für das Verfahren auf Zugang zu Informationen werden in der Regel keine Gebühren erhoben. Eine angemessene Gebühr nach Aufwand kann erhoben werden. Die gesuchstellende Person wird darauf hingewiesen, wenn die Behandlung des Gesuchs mit Kostenfolgen verbunden ist; in diesem Fall kann das öffentliche Organ vor der weiteren Gesuchsbearbeitung einen Kostenvorschuss verlangen. Der Zugang zu den eigenen Personendaten ist immer kostenlos.

Wählen Sie bitte die Direktion welche die Informationen verwaltet, zu denen Sie Zugang wünschen. Gesuche um Informationszugang zu Geschäften des Gesamtregierungsrates behandelt die Landeskanzlei.
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