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Workflowaktionen

Baugesuch bereinigen

Formulareditor

Sie möchten bereits eingereichte Baugesuchsunterlagen bereinigen. Dieser Prozess ermöglicht es Ihnen, nachträglich Dokumente zu ergänzen oder zu korrigieren, ohne ein neues Gesuch stellen zu müssen.

Ablauf

Die Bereinigung wird erst nach Bestätigung des Buttons «Absenden» übermittelt.

  1. Identifikation: Geben Sie die Baugesuchs-Nummer sowie die Identifikations-Nummer ein und verifizieren Sie Ihre Eingabe.
  2. Formulare herunterladen: Laden Sie die für das Projekt erforderlichen Formulare herunter.
  3. Bereinigte Unterlagen hochladen: Wählen Sie die korrigierten oder ergänzten Dateien (PDF-Format) aus und laden Sie diese hoch.
  4. Bereinigung absenden: Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail von noreply@bl.ch mit den bereinigten Unterlagen.
  5. Zusammenfassung ausdrucken und unterschreiben: Zusammen mit zwei Plansätzen (exkl. der Formulare) innerhalb von zwei Monaten per Post oder persönlich beim Bauinspektorat einreichen.
  6. Gemeindeunterlagen: Allfällige gemeindespezifische Unterlagen direkt bei der zuständigen Gemeindebehörde einreichen.

Wichtige Hinweise

  • Kommunikation: Der Grossteil des Schriftverkehrs erfolgt per E-Mail. Nachrichten kommen entweder direkt von Mitarbeitenden des BIT oder automatisiert von noreply@bl.ch.
  • Gebühren: Die Rechnung wird an die im Formular angegebene Rechnungsadresse geschickt; haftbar bleibt in jedem Fall der Gesuchsteller / die Gesuchstellerin.
  • Rechtsverbindlichkeit: Bei Differenzen zwischen den Unterlagen und Plänen in Papierform und den elektronisch eingereichten gelten die elektronisch eingereichten Unterlagen als verbindlich.
  • Datenspeicherung: Hochgeladene Dateien werden 60 Tage aufbewahrt. Ohne formelle Einreichung wird das Gesuch danach automatisch gelöscht.
  • Digitaler Versand: Bewilligte Unterlagen (Baubewilligung, Pläne, Rechnung) stehen ausschliesslich im BIT-Kundenportal zum Download bereit. Es erfolgt kein Papierversand mehr.

Benutzeranleitung: Detaillierte Hinweise finden Sie in der Benutzeranleitung und auf der Website des Bauinspektorats.

Gesetzliche Grundlagen

Die Verfahren des Bauinspektorats Basel-Landschaft basieren auf folgenden Rechtsgrundlagen: